Die Kanzlei Spelthahn hat sich auf drei Themen spezialisiert:

  • Öffentliches und Privates Baurecht
  • Verwaltungsrecht einschließlich der kommunalen Abgaben
  • Umsiedlung und Bergschäden

Als langjähriger leitender Mitarbeiter in Kommunalbehörden hat Rechtsanwalt Spelthahn reiche Erfahrung im Umgang mit Behörden und spezielle Rechtskenntnisse.
 
     
  • Erschließungsbeiträge und Abgaben nach dem Kommunalabgabengesetz

  • Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

  • Planungsrecht

  • Recht der Enteignung und der Entschädigung
   
 
In jedem Fall sind Sie bei
uns richtig!
Fon: (02461) 34 42 86
 
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